3. Stell Dir vor, es ist Demokratie ... und Du würdest die Verbesserungen selbst noch erleben.
Nicht nur darauf hoffen, dass "die Politik/die Parteien" irgendwann einmal die Verhältnisse verbessern, sondern selbst im Parlament dafür sorgen.
Das ist, ohne Änderungen an der bestehenden Gesetzeslage vornehmen zu müssen, jederzeit möglich.
Zumindest theoretisch, denn jeder darf Abgeordnete bitten, mit "Ja" oder "Nein" zu stimmen ... jede Parteiführung, jeder Lobbyist, jeder Mensch darf das.
Praktisch wollen die Parteiführungen nur nicht, dass dabei den Bitten der unparteiischen Bevölkerungsmehrheit (= immerhin etwa 98 % !!!)
entsprochen wird.
Doch von wem geht nochmal die Staatsgewalt aus ... von den Parteiführungen oder vom Volk ?
Und wenn sich das nicht ändert, braucht nur eine "Spezialpartei" gegründet zu werden, die sich genau das als politisches Ziel setzt, nämlich die Interessenvertretung unparteiischer Menschen (=> beispielsweise nach dem Motto: "Unparteiische Kandidat*innen als Bürgerabgeordnete").
Dass 'Selbstbestimmte Demokratie' auf der Grundlage bestehender Gesetze verwirklicht werden kann, ist jedenfallsextrem hilfreich
(!!!).
Denn unzählige strukturelle Verbesserungsvorschläge von Politikwissenschaftlern, engagierten Einzelpersonen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen landen im Papierkorb und wurden oder werden nicht wirklich verfolgt.
Wer kann sich auch ernsthaft vorstellen, dass parteiische Abgeordnete/Parteiabgeordnete die bestehende Gesetzeslage abändern, um ihre eigene Machtposition zu verschlechtern ?!
'Selbstbestimmte Demokratie' sorgt:
dafür, dass Lobby-Einflüsse transparenter werden,
auch dafür, dass die Eigeninteressen der Politiker*innen und Parteien, wie z. B. Profilierungsabsichten, persönliche Eitelkeiten oder Koalitionsabsprachen keine Auswirkungen auf parlamentarische Entscheidungen haben,
natürlich auch dafür, dass Politiker*innen und Parteien nicht mehr als "besserwissender Vormund" angesehen werden, sondern nur noch als "mögliche Berater*innen",
und natürlich auch dafür, dass die Staatliche Gewaltenteilung wieder ihren Namen verdient. Nicht wie es bisher geschieht, dass nämlich die eigentlich vorgesehene Aufteilung in: Gesetzgebung/Legislative, Regierung/Exekutive und Rechtsprechung/Judikative
durch gleiche Parteizugehörigkeiten der handelnden Personen diskret "gleichgeschaltet" und somit ausgehebelt werden kann.